AGB – Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. IMAGO vermietet ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters werden von IMAGO nicht akzeptiert. Die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch, mit Ausnahme der Nr. 24, auf Mietverträge mit Verbrauchern
(§ 13 BGB) Anwendung. Hier gelten statt dessen die gesetzlichen Bestimmungen.
Mietvertrag
2. IMAGO bietet dem Mieter die Möglichkeit, Foto-Equipment online über das Internet zu mieten. Dazu stellt IMAGO eine Internetplattform mit Reservierungssystem zur Verfügung. Für die Verfügbarkeit der Plattform übernimmt IMAGO keine Haftung.
3. Über das Onlineportal kann sich der Mieter das von ihm benötigte Foto-Equipment selbst zusammenstellen
und eine Mietanfrage an IMAGO senden. IMAGO teilt dem Mieter auf die Anfrage schnellstmöglich – im Regelfall binnen einer Stunde – mit, ob das angefragte Equipment verfügbar ist und reserviert dieses 24 Stunden ab Eingang der Mietanfrage. Für die angegebenen Antwortzeiten übernimmt IMAGO keine Haftung. Mit der Reservierungsbestätigung erhält der Mieter einen Link, mit dem der Mietvertrag online abgeschlossen, insb. die erforderliche Vorkassenzahlung geleistet werden kann.
4. IMAGO bietet zwei Miettarife an, den „Staffel-Tarif“ und den „Weekend-Tarif“.
5. Im „Staffel-Tarif“ wird die Mietdauer nach Tagen berechnet. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
Das Equipment wird dem Mieter am ersten Miettag um 8:00 Uhr an einem von ihm im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestimmten Ort zugestellt und zum Ablauf der Mietdauer zwischen 09:00 und 11:00 Uhr dort wieder abgeholt. Aus logistischen Gründen ist es IMAGO nicht möglich, zu den Discountpreisen im „Staffel-Tarif“ Fixtermine für Lieferung und Abholung zu vereinbaren. Fixtermine können jedoch im Einzelfall – ggf. gegen Zuschlag – vereinbart werden. Hinsichtlich eventuell anfallender Transportkosten-Zuschläge weisen wir auf Nr. 12 dieser Bedingungen hin. Der Mieter hat sicherzustellen, dass eine zur Entgegennahme berechtigte Person bei Zustellung des Equipments bereit steht und dass das Equipment bei Abholung vollständig und sicher verpackt ist. IMAGO behält sich vor, die Identität des Zustellungsempfängers anhand geeigneter Ausweispapiere festzustellen. Die gebuchte Mietdauer ist verbindlich und kann nicht mehr verkürzt werden. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach Rücksprache mit IMAGO möglich.
6. Beim „Weekend-Tarif“ läuft die Mietzeit von Freitag ab 15:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr und wird lediglich als 1,5 Tage Mietzeit berechnet. Beim „Weekend-Tarif“ hat der Mieter das Equipment selbst bei IMAGO in Hamburg
abzuholen und dort wieder abzuliefern.
Abschluss des Mietvertrages
7. Der Mietvertrag tritt erst in Kraft, wenn die Vorkassenzahlung bei IMAGO eingegangen ist oder IMAGO den Mietvertrag schriftlich oder per einfacher E-Mail bestätigt hat.
8. Der Mieter kann den Mietervertrag gegen Zahlung einer Tagesmiete als Stornogebühr bis zu vier Werktage vor Mietbeginn stornieren.
Rückgabe des Equipments
9. Wird das Equipment nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, so wird für jeden angebrochenen Tag eine weitere Tagesmiete fällig. Zusätzlich macht IMAGO eine weitere Nettotagesmiete als pauschalierten Schadenersatz geltend. Dem Mieter bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen; IMAGO bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen.
Preise u. Tiefpreisgarantie
10. Es gelten die im Onlineportal eingestellten Preise.
11. Die Mietpreise werden beim „Staffel-Tarif“ je nach Mietdauer wie folgt rabattiert:
4-6 Tage -10 %,
7-9 Tage -25 %,
10-13 Tage -30 %,
14-20 Tage -40 %,
21-29 Tage -50 %,
ab 30 Tage -55 %.
12. Grundsätzlich ist die Anlieferung und Abholung des Equipments im Mietpreis enthalten. Dies gilt nicht, wenn der Nettomietpreis unter 100,00 EUR liegt und der Einsatzort mehr als 50 km vom Sitz von IMAGO entfernt liegt. In diesem Fall wird IMAGO dem Mieter die anfallenden Transportkosten vor Abschluss des Mietvertrages aufgeben. Für die Anlieferung oder Abholung des Equipments an einem Sonnabend, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag wird ein Zuschlag von 60,00 EUR zzgl. d. gesetzl. USt. berechnet.
Fällt das Mietende auf einen Sonnabend, kann der Mieter vereinbaren, dass das Equipment am Freitag zwischen 17:30 Uhr und 19:30 Uhr abgeholt wird, der Freitag wird dabei als voller Miettag berechnet.
13. IMAGO garantiert dem Mieter, den günstigsten Mietpreis anzubieten. Weist der Mieter IMAGO vor Beginn der Mietzeitraums nach, dass er das Equipment bei einem anderen in Deutschland ansässigen gewerblichen Vermieter günstiger bekommen hätte, so tritt automatisch dieser Preis in Kraft. Maßgeblich für die Tiefstpreisgarantie ist ein Vergleich der Nettopreise ohne Zuschläge unter Berücksichtigung der von IMAGO gewährten Rabatte.
Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistung
14. Der Gesamtmietpreis ist bei Abschluss des Vertrages als Vorkasse fällig.
15. Die Zahlung kann nur per Kreditkarte (VISA und MasterCard) erfolgen. Andere Zahlungsmöglichkeiten bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit IMAGO.
16. Zuzüglich zum Gesamtmietpreis hat der Mieter eine Sicherheitsleistung (Kaution) zu leisten. Diese beträgt
das dreifache des Nettomietpreises, höchstens jedoch 5.000,- EUR. Die Sicherheitsleistung wird der Kreditkarte nicht belastet, jedoch bis zur ordnungsgemäßen und einwandfreien Rückgabe des Equipments mittels so genannter Händlernachfrage gesperrt.
Übergabe des Equipments
17. Beim „Staffeltarif“ ist der Mieter verpflichtet, das Equipment unverzüglich nach Zustellung auf Richtigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Sofern der Mieter Fehllieferungen oder Mängel nicht binnen zwei Stunden nach Zustellung schriftlich oder per E-Mail rügt, gilt die Ware als ordnungs- und vertragsgemäß zugestellt.
18. Beim „Weekend-Tarif“ hat der Mieter das Equipment bei Abholung zu prüfen und eventuelle Fehlmengen oder Mängel sofort zu rügen.
19. Der Mieter hat für den ordnungsgemäßen, pfleglichen Gebrauch des Equipments Sorge zu tragen. Bedienungsanleitungen sind vom Mieter zu beachten.
Gewährleistung/Haftung
20. Als Discounter für professionelle Fotografie haftet IMAGO nicht für die Tauglichkeit des gemieteten Equipments für bestimmte Zwecke. Die Entscheidung, welches Equipment zweckdienlich ist, obliegt allein dem Mieter.
21. IMAGO haftet nur für solche Schäden, die von IMAGO, einem gesetzl. Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von IMAGO vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sofern es sich dabei nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Die Haftung von IMAGO ist im jedem Fall auf vertragstypische vorhersehbare Schäden und auf einen Betrag in Höhe des fünffachen Nettomietpreises beschränkt. Dem Mieter steht es frei, diese Beschränkung durch kostenpflichtigen Abschluss einer Versicherung an- oder aufzuheben.
Abtretung/Untervermietung/Zugriff Dritter
22. Der Mieter ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IMAGO Dritten zu übertragen. Die Untervermietung des Equipments ist nicht gestattet.
23. Der Mieter ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf das Equipment (Pfändungen, Beschlagnahme) IMAGO unverzüglich anzuzeigen.
Schlussbestimmungen
24. Hamburg ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag.
25. Der mit IMAGO geschlossene Vertrag richtet sich ausschließlich nach Deutschem Recht. International zuständig sind die Gerichte in Hamburg.
26. Änderungen u. Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abgabe von Willenserklärungen kann auch per einfacher E-Mail erfolgen, wobei der Absender den Zugang zu beweisen hat.
27. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, so wird der Vertrag im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Unregelung tritt dasjenige, was die Parteien vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Klausel erkannt.
Stand April 2009